Gute Analysen reichen nicht aus: Jetzt braucht es verbindliche Umsetzung
Die Unabhängige Expertenkommission legt mit ihrem Abschlussbericht und den 56 Handlungsempfehlungen eine wichtige und längst überfällige Grundlage für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt vor. Besonders zu begrüßen ist, dass die Kommission das digitale Aufwachsen als komplexe Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen klar anerkennt und ihren Schutz nicht isoliert, sondern in Verbindung mit Befähigung und Teilhabe betrachtet. Ebenso begrüßen wir den kinderrechtsbasierten Ansatz: Maßstab müssen sowohl das Wohl als auch die Rechte jedes einzelnen Kindes sein; nicht die Grenzen bestehender Zuständigkeiten.
Aus Sicht unseres Vereins ist jedoch entscheidend, dass die Empfehlungen nicht, wie schon so oft, in erster Linie als Beschreibung wünschenswerter Ziele verstanden werden. Viele der angesprochenen Probleme und Lösungsansätze sind seit Jahren bekannt. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Fachinstitutionen weisen schon lange auf plattformbedingte und interpersonelle Risiken im digitalen Raum und deren Folgen für Nutzerinnen und Nutzer hin. Betroffene und Beratungsstellen beklagen zu Recht unzureichende und zu hochschwellige Melde- und Hilfestrukturen. Auch die Strafverfolgung ist den digitalen Entwicklungen vielfach nicht gewachsen. Die Notwendigkeit flächendeckender Medienbildung, verlässlicher Elternberatung, qualifizierter Fachkräfte, einer angemessenen personellen und technischen Ausstattung der Strafverfolgung sowie sicherer digitaler Räume ist daher keineswegs neu. Was bislang fehlt, sind weniger Erkenntnisse als vielmehr die konsequente, rechtsverbindliche und überprüfbare Umsetzung längst bekannter und postulierter Maßnahmen. Die zentrale Frage lautet deshalb: Wie gelangen die Empfehlungen in die Lebensrealität von Kindern, Jugendlichen, Familien und Fachkräften und wer stellt sicher, dass sie eingehalten werden? Eine weitere Informationskampagne allein wird dafür nicht ausreichen.
Prävention, Beratung und Intervention müssen verlässlich, flächendeckend und dauerhaft finanziert werden. Sie dürfen nicht länger einer kurzfristigen Projektlogik folgen, in der erfolgreiche Angebote nach wenigen Jahren auslaufen oder von einzelnen besonders engagierten Fachkräften abhängen. Insbesondere Vereine und Fachberatungsstellen benötigen Planungssicherheit, qualifiziertes Personal und eine verbindliche Einbindung in regionale und überregionale Schutzstrukturen. Bewährte Praxis muss nicht immer wieder neu erfunden, sondern dauerhaft abgesichert und in die Regelversorgung überführt werden.
Strafverfolgung und Hilfesysteme wirksam stärken
Gleichzeitig muss die Verantwortung für den digitalen Schutz von Kindern und Jugendlichen stärker dahin verortet werden, wo Risiken entstehen. Ein sicheres Aufwachsen in und mit der digitalen Welt darf nicht allein auf den Schultern von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrkräften liegen. Medienkompetenz ist wichtig, kann aber die Risiken unsicherer Plattformarchitekturen nicht ausgleichen. Algorithmusbasierte Empfehlungssysteme, sogenannte Dark Patterns, suchtfördernde Gestaltungselemente und niedrigschwellige Möglichkeiten zur Kontaktanbahnung schaffen Risiken, die Einzelne nicht durch umsichtiges Verhalten vollständig kontrollieren können. Erst recht nicht, wenn sie selbst noch sehr jung sind. „Safety by Design“ und „Safety by Default“ dürfen deshalb keine unverbindlichen Leitbilder bleiben. Sie müssen mit konkreten gesetzlichen Pflichten, wirksamer Kontrolle und spürbaren Sanktionen verbunden werden. Plattformanbieter müssen nachweisen, dass ihre Angebote sicher und altersgerecht sind. Wo Schutzvorgaben nicht eingehalten werden, müssen Verstöße gemeldet und wirksam sanktioniert werden. Ein Kinder- und Jugendschutz, der wesentlich auf freiwilligen Selbstverpflichtungen beruht, bleibt strukturell zu schwach, was sich in steigenden Fallzahlen digitaler Gewalt und problematischen Nutzungsmustern bei Heranwachsenden zeigt. Dafür brauchen die zuständigen Aufsichtsbehörden ausreichende personelle, technische und rechtliche Ressourcen. Andernfalls bleibt die Verantwortung unausgewogen verteilt: Eltern, Schulen und Fachkräfte sollen immer neue Anforderungen erfüllen, während Plattformen weiterhin von Geschäftsmodellen profitieren können, deren Risiken längst bekannt sind.
Kinder- und Jugendschutz darf außerdem nicht davon abhängen, in welchem Bundesland, Landkreis oder Schulbezirk ein Kind lebt. Schulen sind längst Tatorte für digitale Gewalt geworden. Smartphones in Hosentaschen oder Schulrucksäcken erleichtern beispielsweise das heimliche Fotografieren, Filmen und Weiterverbreiten von Aufnahmen. Ein Foto unter der Toilettentür hindurch ist in Sekundenschnelle gemacht; die Folgen können für betroffene Kinder und Jugendliche langanhaltend und massiv sein. Statt den Schulen die Verantwortung aufzulasten, die Smartphonenutzung einzeln über Hausordnungen zu regeln, braucht es eine bundesweit nachvollziehbare und einheitliche Regelung. Wir fordern beispielsweise ein Verbot der privaten Smartphone-Nutzung bis einschließlich der 7. Klasse. Eine solche Einschränkung darf jedoch nicht als alleinige Lösung missverstanden werden. Sie muss mit altersgerechter Medienbildung, klaren Schutzkonzepten und einer qualifizierten Begleitung von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum verbunden sein.
Verlässliche Verfahren und Mindeststandards etablieren
Besonders dringlich ist außerdem die Verbesserung der Strafverfolgung sowie der Ausbau niedrigschwelliger Melde- und Hilfesysteme für Betroffene und Angehörige. Die vorgeschlagene Kinderonlinewache, die Stärkung digitaler Polizeiarbeit und die intensivere Bekämpfung aller Formen digital angebahnter und/ oder digital ausgeübter (sexualisierter) Gewalt sind wichtige und notwendige Schritte. Sie bleiben jedoch wirkungslos, wenn bundesweit nicht ausreichend Personal, technische Ausstattung, spezialisierte Expertise und verbindliche Kooperationswege vorhanden sind.
Erforderlich sind deshalb flächendeckende Mindeststandards für Ermittlungsbehörden, Beratungsstellen und Schutzangebote. Ebenso notwendig sind verlässliche Verfahren für Meldung, Weiterleitung und Intervention. Eine Meldemöglichkeit allein genügt nicht: Betroffene müssen darauf vertrauen können, dass ihre Meldung fachkundig bearbeitet wird und konkrete Hilfe folgt.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Kommission an bestehende Strukturen und die bewährte Praxis anknüpfen will. Dieses Leitprinzip darf jedoch nicht dazu führen, dass erneut lediglich auf die ohnehin überlasteten und vielfach prekär finanzierten Akteure in Ländern und Kommunen verwiesen wird. Wer Verantwortung gemeinschaftlich organisieren will, muss sie auch materiell hinterlegen. Neben staatlichen Behörden brauchen daher auch freie Träger, Vereine und Fachstellen eine dauerhaft gesicherte Finanzierung sowie eine verbindliche Rolle in der Umsetzung. Der Bericht bietet eine klare Grundlage für die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes, auch im digitalen Raum. Seine eigentliche Bewährungsprobe beginnt jedoch erst jetzt. Er darf nicht in einer weiteren politischen Absichtserklärung enden. Notwendig sind zeitgebundene Umsetzungsstrategien mit klaren Zuständigkeiten, gesicherter Finanzierung, messbaren Zielen und einem öffentlich zugänglichen Monitoring. Vor allem muss Verantwortung für den Schutz dort verbindlich übernommen werden, wo Risiken entstehen. Erst dann wird aus dem Recht auf Schutz, Befähigung und Teilhabe tatsächlich eine Realität des sicheren und selbstbestimmten digitalen Aufwachsens.



