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Innocence in Danger – Ratgeber
Regeln für den Online-Unterricht
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Was kann ich tun, wenn ich sexualisierte Gewalt vermute?

Ruhe bewahren
Die Vermutung eines sexuellen Missbrauchs löst vielfältige und oft konträre Emotionen aus. Zunächst gilt es also, Ruhe zu bewahren und die nächsten Schritte zu planen.
Wahrnehmung des Kindes bzw. des/der Jugendlichen
Nicht alle betroffenen Kinder und Jugendlichen zeigen Verhaltensauffälligkeiten. Nur selten finden sich z. B. auch körperliche Spuren. Daher gilt es, auf eindeutige Verhaltensänderungen zu achten. Dabei ist es wichtig, die Verhaltensweisen als Strategie bzw. „Symptomsprache“ des Kindes oder des/der Jugendlichen zu verstehen.
Kontakt zum Kind bzw. Jugendlichen stärken
Seien Sie ein:e offene:r, interessierte:r und gesprächsbereite:r Erwachsene:r. Je mehr Sie dem Kind bzw. dem/der Jugendlichen eine eigene Meinung und Bewertung zugestehen, desto leichter fällt es ihnen, ihre belastenden Geheimnisse zu offenbaren.
Beobachtungen notieren
Oft ist es hilfreich, Beobachtungen zu Verhaltensänderungen stichpunktartig festzuhalten. Das dient zum einen der inneren Klärung – also der Frage, wie diese Veränderungen einzuordnen sind – und zum anderen für eine spätere möglicherweise notwendige Dokumentation. Dazu gehört auch das Festhalten aller körperlichen, psychischen, sozialen, familiären Gegebenheiten und Veränderungen.
Austausch mit anderen
Sprechen Sie mit Kolleginnen und Kollegen über mögliche Verhaltensänderungen des Kindes oder des/der Jugendlichen.
Klären Sie Ihre Vermutung mit Hilfe einer Fachberatungsstelle
Dabei gilt es zu bedenken, dass alle Verhaltensauffälligkeiten durch eine Vielzahl von Ursachen begründet sein können. Eine davon ist ein möglicher sexueller Missbrauch. Es ist demnach wichtig, nicht zu früh zu interpretieren, aber gleichermaßen die Signale nicht zu bagatellisieren.
Beobachtungen notieren
Oft ist es hilfreich, Beobachtungen zu Verhaltensänderungen stichpunktartig festzuhalten. Das dient zum einen der inneren Klärung – also der Frage, wie diese Veränderungen einzuordnen sind – und zum anderen für eine spätere möglicherweise notwendige Dokumentation. Dazu gehört auch das Festhalten aller körperlichen, psychischen, sozialen, familiären Gegebenheiten und Veränderungen.
Weitere Schritte einleiten
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Es ist wichtig, die weiteren Schritte in Absprache mit der Fachberatungsstelle und der Leitung zu planen.
Wer hält den Kontakt zum Kind/Jugendlichen?
Wer spricht ggf. die Eltern an?
Wer wendet sich ggf. an das zuständige Jugendamt?
Wie verhält es sich mit der Möglichkeit einer Strafanzeige? Dabei ist wichtig zu wissen, dass Sie nicht zu einer Strafanzeige verpflichtet sind.
Denken Sie an Ihre Psychohygiene.
Seien Sie sich Ihrer Haltung und Ihrer persönlichen Grenzen bewusst. Niemand kann ein solches Problem alleine lösen!
Was kann ich tun, wenn sich ein betroffenes Kind anvertraut?

Ruhe bewahren und möglichst sachlich reagieren
Das Mädchen bzw. der Junge braucht jetzt einen Erwachsenen, der in Ruhe zuhört. Betroffene Kinder und Jugendliche sind mit Reaktionen wie Entsetzen und Panik überfordert. Kommen Äußerungen wie „Das ist ja entsetzlich“, „Da müssen wir sofort etwas tun“ oder „Den bring ich um“, nehmen betroffene Mädchen und Jungen ihre Berichte meist zurück. Sollten Sie nicht direkt adäquat reagieren können, teilen Sie dem Kind mit, dass Sie sich informieren und Gedanken machen werden. Kommen Sie dann einen Tag später auf das Anliegen des Kindes zurück.
Das Kind ernst nehmen
In aller Regel verharmlosen Kinder und Jugendliche ihre Berichte eines Missbrauchs – oder sie verschweigen das Erlebnis ganz, um den Täter oder die Täterin und/oder die Bezugspersonen zu schützen. Werden die Erlebnisse des Kindes von Erwachsenen heruntergespielt, wie z. B. „Ist ja halb so schlimm“ oder „Am besten, du vergisst alles ganz schnell wieder“, so schützt das den Täter und schwächt das Opfer.
Bohrende Fragen vermeiden
Häufiges Nachfragen signalisiert dem Kind, dass ihm doch nicht geglaubt wird. Überlassen Sie es dem Mädchen oder Jungen, was und wann sie oder er erzählen möchte. Sie brauchen gar nicht viel zu sagen. Wichtig ist, dass sie für das Mädchen/den Jungen da sind.
Dem Kind nie die Mitschuld geben
Sagen Sie dem Kind ausdrücklich, dass es keine Schuld hat. Die Verantwortung trägt immer der Täter oder die Täterin.
Die Gefühle des Kindes akzeptieren
Betroffene Kinder haben das Recht, den Täter bzw. die Täterin trotz allem noch zu lieben.
Dem Kind keine Vorwürfe machen, dass es sich „erst jetzt“ anvertraut
Loben Sie das Mädchen/den Jungen vielmehr für den Mut, jetzt zu sprechen. Sagen Sie dem Kind, dass das, was ihm passiert ist, auch anderen Kindern widerfahren ist.
Zeigen Sie sich als vertrauenswürdig
Machen Sie keine Versprechungen, die Sie nicht halten können, keine falschen Hoffnungen oder voreilige Zusagen.
Holen Sie sich Hilfe
Suchen Sie in jedem Fall Unterstützung in einer Beratungsstelle, um Ihre Gefühle und Gedanken zu sortieren und weitere Schritte zum Schutz des Mädchens/des Jungen zu planen.
Arbeitsmaterialien für Kinder und Jugendliche
Internet-Vokabeln
Chat-Regeln
Du und dein Computer
Ratespiel “Nickname”
Gelogen oder wahr – oder droht gefahr
Was machst du, wenn ...
Hüpf- und Ratespiel rund ums Internet
Internet bauen
Talkshow “Talk smart”
Selbstdarstellung im Netz
4-Ohren-Modell
Freundschaftspiel
Persönlicher Auftritt Alter: ab 12– 15 Jahre
ABC-Rollenspiel
Faktenplakat
Du bist nicht allein Plakat
Du bist nicht allein Plakat
Du bist nicht allein Plakat
Du bist nicht allein Visitenkarten
Regeln für den Online-Unterricht
Filme
Begleitmaterial Filme
Elternabend an Ihrer Schule
Das Thema digitale Medien, Internet und Kinder verunsichert nicht nur Sie, sondern alle. Vielleicht initiieren Sie an Ihrer Schule einen Informationsabend unter dem Motto „Sicherer Umgang mit den digitalen Medien und dem Internet für Eltern und Kinder.“ Hierbei stehen Informationen über die Chancen und Gefahren der digitalen Welt im Vordergrund.
Die vorliegenden Arbeitsmaterialien bieten Ihnen eine sehr gute Informationsgrundlage und münden vielleicht in ein Klassen- oder gar Schulprojekt. Wenn alle Beteiligten bei der Umsetzung das gemeinsame Ziel im Auge behalten, kann umfassende Medienkompetenz vermittelt und gefestigt werden. Innocence in Danger hilft weiter, wenn Sie einen Elternabend an Ihrer Schule planen.
Sprechen Sie uns an:
Telefon: 030 – 700159888
E-Mail: info@innocenceindanger.de
Glossar sexualisierte und sexuelle Gewalt

Sexualisierte und sexuelle Gewalt
sexuelle Gewalt
Sexuelle oder sexualbezogene Handlungen gegen den Willen einer oder mehrerer anderer Personen bei denen primär nichtsexuelle Interessen (z.B. Machtinteressen) durchgesetzt werden sollen. Sexualität wird hier also lediglich funktionalisiert. Typische Motive sind Macht oder Geld.
sexualisierte Gewalt
Sexuelle oder sexualbezogene Handlungen gegen den Willen einer oder mehrerer anderer Personen [SH1.1]bei denen primär nichtsexuelle Interessen (z.B. Machtinteressen) durchgesetzt werden sollen. Sexualität wird hier also lediglich funktionalisiert. Typische Motive sind Macht oder Geld.
sexualisierte digitale Gewalt
Digitale Gewalt ist jegliche Gewalt, die online ausgeführt wird, sei es via Laptop, Smartphone oder sonstigen Endgeräten. Damit kann sie in jeden Raum eindringen und kennt keine Pause. Sie kann anonym stattfinden und in kürzester Zeit ein potenziell großes Publikum
Sexualisiert ist diese Gewaltform
dann, wenn sie absichtsvoll eigene Bedürfnisse gegen die sexuelle Selbstbestimmung und/oder das Einvernehmen von Kindern und Jugend-lichen durchsetzt.
Wo fängt sexualisierte Gewalt an?
Sexualisierte Gewalt fängt da an, wo sexuelle Handlungen, Annäherungen oder Darstellungen gegen den Willen einer Person, unter Ausnutzung eines Macht- oder Abhängigkeitsverhältnisses oder ohne echte Einwilligung stattfinden.
Dazu gehören auch scheinbar „kleine“ oder nicht-körperliche Handlungen, wie sexualisierte Kommentare oder Erpressung/ nicht einvernehmliche Weiterleitung sex. Darstellungen (Fotos/ Videos) – nicht erst körperlicher Kontakt.
Formen der sexualisierten Gewalt
Welche Formen werden unterschieden?
Es gibt körperliche und nicht-körperliche Formen sexualisierter und sexueller Gewalt.
Körperliche sex. Gewalt umfasst alle Formen, bei denen ein oder mehrere Täter den direkten, physischen Kontakt mit dem Opfer haben, von Grabbing bis zu Vergewaltigung. Nichtkörperliche sex. Gewalt umfasst alle Formen, bei denen Täter und Opfer nicht in direktem physischen Kontakt sind, wie z.B. Cybergrooming.
Glossar der Gewaltformen
Catcalling
|
Dabei handelt es sich um, sexualisierte Zurufe, Kommentare oder Geräusche im öffentlichen Raum, die meist auf das Aussehen einer Person abzielen. Catcalling zählt zu den nicht-körperlichen Formen sexualisierter Gewalt, die häufig der Einschüchterung (Machtdemonstration) der betroffenen Person dient, da ihre Grenzen verletzt werden. |
Sexuelle Belästigung
(§ 184i StGB)
Meint strafrechtlich jede körperliche Berührung, die
- unerwünscht
- sexuell motiviert ist oder als sexuell wahrgenommen wird
- und die körperliche Selbstbestimmung verletzt
Bsp:
- Grabbing (s. unten)
- Umarmen, Küssen oder Festhalten, wenn es aufgedrängt ist
- Unerwünschtes Streichen oder Reiben am Körper
Fachlich und in der Prävention meint sexuelle Belästigung jedoch alle (also auch nicht-körperliche) unerwünschten sexualisierten Handlungen oder Äußerungen, auch digital. Online kann sex. Belästigung also in Form von sexualisierten Nachrichten, Anfragen oder Kommentare[SH2.1]n (z.B. in Social Media oder Gruppenchats) sein, die psychologisch belasten.
Sexueller Übergriff
(§ 177 StGB).
Bezeichnet alle sexuellen Handlungen gegen den Willen einer Person ohne Gewalt, aber ohne Einwilligung.
Bsp.:
- Andeutungen, dass ein Vorteil (Job, Note, Aufmerksamkeit) nur bei sexueller Gefälligkeit gewährt wird.
- Manipulation einer anderen Person, sexuelle Handlungen an sich oder einer anderen Person auszuüben. [SH
Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
(§ 177 StGB).
Sexuelle Handlungen, die durch Gewalt, Drohung oder Ausnutzen in einer schutzlosen Situation erzwungen werden. Wird eine Person gegen ihren Willen zur Penetration gezwungen, ist das eine Vergewaltigung.
Grabbing
Dabei geht es um heimliches Filmen unter den Rock oder in den Ausschnitt. Strafbar als „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“
Upskirting / Downblousing
(§ 184k StGB)
Dabei geht es um heimliches Filmen unter den Rock oder in den Ausschnitt. Strafbar als „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“
Bodyshaming
Das sind negative Kommentare, Abwertungen oder Zurschaustellungen einer Person aufgrund ihres Körpers oder Aussehens. Dies ist eine Form psychischer und nicht körperlichen Gewalt und ruft bei den Betroffenen oft Schamgefühle hervor. Es kann on- und offline geschehen.
Cybergrooming
Ist die gezielte Anbahnung sexualisierter Kontakte mit Kindern und Jugendlichen im Internet. Täter und Täterinnen manipulieren die Betroffenen dazu, sexuelle Handlungen an einer anderen Person oder sich selbst zu vollziehen. Cybergrooming ist strafbar (§ 176 Absatz 4 Nummer 3 StGB).
Sexting
Das ist KEINE Form der sex. Gewalt! Sexting bezeichnet den einvernehmlichen Austausch von Nachrichten mit sexuellen Inhalten (Texte, Bilder, Videos). Das ist erlaubt, wenn die andere Person ihr Einverständnis gibt und bei Jugendlichen und Erwachsenen im Rahmen des digitalen Flirtens sehr beliebt.
Sharegewalt & Sharenting
Sharegewalt ist sexualisierte Gewalt, bei der intimste Inhalte unfreiwillig geteilt oder veröffentlicht werden.
Sharenting (engl.: share = teilen + parent = Elternteil) bezeichnet das Teilen von Fotos, Videos oder Informationen über Kinder durch ihre Eltern im Internet, also z.B. in sozialen Medien.
Revenge Porn
Das ist eine Form der Sharegewalt, in der intime Fotos oder Videos ohne Zustimmung der abgebildeten Person veröffentlicht oder weitergeschickt werden. Das Motiv ist häufig Rache, wie der Name (engl.: revenge = Rache) verdeutlicht, aber auch Kontrolle.
Bsp.:
- Eine Ex-Partnerperson stellt intime Bilder online.
- Private Aufnahmen werden in Gruppenchats geteilt
- Eine Partnerperson lädt intime Inhalte auf Pornoseiten hoch
Cyberflashing
Dabei handelt es sich um unerwünschtes Zusenden sexualisierter Bilder (z.B. sog. „Dick Pics“). In vielen Ländern strafbar; in Deutschland je nach Fall Beleidigung, Belästigung oder Sexualdelikt.
Sextortion
Das ist eine Form der Erpressung, bei der gedroht wird, intime Bilder oder Videos einer Person zu veröffentlichen oder weiterzuleiten. Betroffene werden zu Geldzahlungen oder sexuellen Handlungen gezwungen. (engl.: extortion = Erpressung)
Live-Streaming (Of sexual abuse material – CSAM)
Im Kontext der sex. Gewalt bezeichnet dies jede Form sexualisierter Gewalt an Kindern oder Jugendlichen, die in Echtzeit über das Internet übertragen wird – unabhängig davon, ob die Tat aufgezeichnet wird oder nicht.
Loverboy Strategie/ Methode
Zumeist Männer bahnen Beziehungen zu insbesondere Mädchen oder jungen Frauen an, um diese emotional an sich zu binden, und sie später zur Prostitution zu zwingen.
Welche typischen Gewaltformen finden sich gegen Kinder und Jugendliche sonst noch im digitalen Raum?
Cybermobbing
Cybermobbing bedeutet, dass eine Person absichtlich, immer wieder über digitale Medien herabgesetzt, beleidigt, bloßgestellt oder bedroht wird. Cybermobbing passiert nicht nur einmal, sondern über längere Zeit und oft öffentlich, sodass viele Menschen es sehen können. Das macht es besonders belastend.
Bsp.:
- verletzende Kommentare oder Beleidigungen
- Teilen von peinlichen Fotos oder Videos
- Verbreiten von Lügen oder Gerüchten
- Ausschluss aus Gruppen oder Chats
- Anonyme Angriffe oder Hassnachrichten
Cyberstalking
(§ 238 StGB)
Cyberstalking bedeutet, dass eine Person immer wieder und gegen den eigenen Willen über das Internet oder Handy kontaktiert, beobachtet oder bedrängt wird. Ziel ist oft, die betroffene Person einzuschränken, einzuschüchtern oder zu kontrollieren. Cyberstalking ist ein dauerhaftes Muster von Belästigung, das stark belastet und Angst auslösen kann.
Bsp.:
- Ständige Nachrichten, Anrufe oder Kommentare
- Beobachten von Profilen oder Standort
- Hacken von Accounts, Mitlesen von Nachrichten
- Veröffentlichen privater Daten
- Erstellen von Fake-Profilen, um der Person zu schaden
FAQ Lehr- und Fachkräfte

Informationen und Handlungshilfen
Wie kann ich digitaler sexualisierter Gewalt im Schulkontext vorbeugen?
Präventionsstandards:
- Verpflichtende Schutzkonzepte
- Klare Regeln für Handy- und Mediennutzung
- Unterricht zu Medienkompetenz + sexualisierter Gewalt
- Sichere Kommunikationswege
- Schulungen für Fachkräfte
- Elternarbeit
- Vertrauliche Meldewege (z. B. „Kummerkasten“, digitale Beschwerdestelle)
Praxisbeispiele:
- In einer Schule wird festgelegt: keine privaten Chats zwischen Lehrkräften und Schüler:innen
- Schul-IT sperrt Plattformen, die bekannt für Grooming-Risiken sind.
- Regelmäßige Workshops zum Umgang bei Intervention bei digitaler sex. Gewalt
- Einführung eines festen Präventionscurriculums (z. B. Lions Quest, Medienführerschein, InDiGU).
Welches Verhalten spricht für möglichen Missbrauch? Welche Anzeichen gibt es?
Sexualisierte Gewalt zeigt sich selten durch eindeutige Anzeichen. Jedoch gibt es Hinweise/Warnsignale (Indikatoren), dass sexualisierte Gewalt stattgefunden hat oder stattfindet: u. a. (plötzliche) Verhaltensänderungen (Rückzug, Wesensänderungen, erhöhte Ängstlichkeit, Aggressivität), psychosomatische Beschwerden (z. B. Kopf- oder Bauchschmerzen), häufiges Kranksein, schulische Leistungseinbrüche, sexualisiertes Verhalten oder altersunangemessene sexualisierte Andeutungen.
Entscheidend ist dabei die Veränderung, nicht das einzelne Symptom. Sollten Sie solche Hinweise bei Kindern oder Jugendlichen wahrnehmen, ist es ratsam, sich mit anderen Personen im Umfeld des potenziell betroffenen Kindes oder Jugendlichen auszutauschen (systemische Analyse), um die Indikatoren über mehrere Kontexte hinweg einzuschätzen.
Wissenschaftlich gesicherte Indikatoren:
- Plötzliches Schweigen, Rückzug, Reizbarkeit
- Angst vor bestimmten Personen, Orten oder dem Nachhauseweg
- Destruktives oder sexualisiertes Verhalten
- Schlafstörungen, Alpträume, psychosomatische Beschwerden
- Gestaltung von Bildern, Texten oder Kunst, die auf Belastung hindeuten
- Auffällig intensiver oder heimlicher Medienkonsum
- Plötzlicher Besitz von Geld, Geschenken, virtuellen Items („Skins“, „Coins“)
- Starke Scham oder Panik bei videogestützten Aufgaben (Teilen des Bildschirms)
Wie spreche ich als Fachkraft ein Kind an, wenn ich mir Sorgen mache?
Sprechen Sie mit klarer, zugewandter Sprache, ohne Vorwürfe oder Druck.
Grundsatz: „Sorgen benennen, nicht Verdacht äußern.“
Leitfaden:
- Ruhig, wertschätzend, unaufgeregt
- Ich-Botschaften: „Mir ist aufgefallen… Ich mache mir Sorgen…“
- Kein Nachfragen ins Sexualgeschehen („forensisch neutrale“ Haltung)
- Keine Versprechen geben („Ich behalte alles für mich“)
- Sicherheit vermitteln: „Du musst nichts erzählen, was du nicht möchtest.“
Praxisbeispiele aus der Schule:
- „Mir ist aufgefallen, dass du in letzter Zeit oft erschrickst, wenn dein Handy vibriert. Ich mache mir Sorgen. Willst du erzählen, was los ist?“
- „Ich habe gesehen, dass du heute weinend auf der Toilette warst. Ich bin da, wenn du reden möchtest.“
- „Du wirkst angespannt, wenn XY in deiner Nähe ist. Mir ist das aufgefallen, ich nehme das ernst.“
Wie reagiere ich richtig, wenn ein Verdacht besteht - was darf ich tun, was muss ich weiterleiten?
Wenn ein ernster Verdacht besteht, sollten Sie die Eltern des betreffenden Kindes oder Jugendlichen informieren. Außerdem sollten Sie versuchen, wenn die Eltern dies erlauben, ein Gespräch mit diesem Kind oder Jugendlichen zu führen.
Schaffen Sie eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre, wählen Sie einen ungestörten ruhigen Ort und nehmen Sie eine interessierte und offen-fragende Haltung ein. Signalisieren Sie, dass Sie die Äußerungen des Kindes oder Jugendlichen ernst nehmen und validieren Sie seine Emotionen. Versichern Sie dem Kind oder Jugendlichen, dass es keine Schuld hat, falls sexuelle Gewalt stattgefunden hat. Stellen Sie keine suggestiven Fragen, dokumentieren Sie die Situation sachlich und leiten Sie ggf. notwendige Meldungen ein (interne Meldewege, Jugendamt, ggf. Polizei).
Wo kann ich Hilfe finden?
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch:
0800 22 55 530 (kostenfrei und anonym)
Nummer gegen Kummer:
Kinder 116 111
Eltern 0800 111 0550
Digital schreib-ollie.de
Weißer Ring Opfertelefon: 116 006
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